Stoppt den Autobahnanschluss Eilendorf mit Zubringer L221n zwischen Brand und Stolberg!

Der neue Autobahnanschluss Eilendorf mit Autobahnzubringer L221n zwischen Brand und Stolberg führt zu erheblichen Mehrbelastungen der angrenzenden Gebiete und ist KEINE Ortsumgehung!
Der Autobahnanschluss und die neu geplante L221n führen durch Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Flächenversiegelung liegt in der Belüftungsbahn der Stadt Aachen und wird das Stadtklima maßgeblich negativ beeinflussen.
Wir wollen
  • in unserem Naherholungsgebiet keinen weiteren Verkehrsknotenpunkt haben, der im Umfeld mehr Verkehrsbelastungen, Lärm und Emissionen nach sich zieht,
  • Flächenversiegelung vermeiden, Frischluftschneisen sichern und
  • landwirtschaftliche Flächen erhalten
Unsere Forderungen
  • Keine Steuergelder und keine Flächen für unzeitgemäße Bauvorhaben verschwenden!
  • Der neue Autobahnzubringer und die L221n entsprechen nicht dem Vorsatz der Verkehrswende zur Minderung des Klimanotstandes. Diese hat das Ziel, den Ausstoß von CO2 durch eine Verringerung des motorisierten Verkehrs bis 2030 zu erreichen. Wir erwarten, dass sich die Politik an ihre eigenen Vorgaben hält!
  • Ein nachhaltiges Mobilitätskonzept für Brand, Eilendorf und Stolberg entwickeln!
Unsere Ziele
  • Stopp des Bauvorhabens Autobahnanschluss Eilendorf mit Zubringer L221n
  • Entsprechende Beschlüsse der beteiligten Städte Aachen, Stolberg und der Städteregion Aachen

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27. September, 17:00 Uhr
Ratssitzung der Stadt Aachen

Entscheidung gegen die weitere Planung der L221n!

Informationen im Überblick

Der Zubringer L221n verbindet die bereits bestehende L221 (Von-Coels-Straße und Buschmühle) sowie die L236 (Sebastianusstraße) mit der Autobahn A44.

Die L221n soll eine Länge von ca. 3 km haben. Der Gesamt-Flächenverbrauch beträgt ca. 125.000 m².

Die Neubaumaßnahme schafft einen weiteren Autobahnanschluss an die A44 in einer Entfernung von nur 2,5 km zur vorhandenen Anschlussstelle Aachen-Brand. Dies entspricht nicht den geltenden Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA). Dort wird für Fernautobahnen ein Mindestabstand von 8 km empfohlen (für Überregionalautobahnen 5 km). Begündet wird dies damit, dass zu geringe Abstände die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Unklar ist warum, in welcher Form und wann von der Empfehlung der RAA abgewichen wurde?

Die Trassenführung benötigt zwei Brückenbauwerke und eine Unterführung.

Die Kosten wurden (Stand Sept. 2022) auf ca. 20 Mio € geschätzt.

Die Verkehrsplanenden rechnen mit einer Zunahme der Verkehrsbelastung in den anbindenden Straßen (s. Abbildung).

Eine Informationsveranstaltung von Straßen.NRW über den Planungstand mit ca. 150 Bürgerinnen und Bürgern endete mit mehrheitlicher und deutlicher Kritik. Siehe hierzu auch die Berichterstattung der Aachener Nachrichten vom 23.09.2022: Anwohner bezeichnen Eilendorfer Ortsumgehung als „ökologischen Wahnsinn“

Beispiele für die Mehrbelastung für die angrenzenden Wohngebiete durch den weiteren Autobahnanschluss mit  Zubringer L221n

Wir wollen aus unserem Naherholungsgebiet keinen weiteren Verkehrsknotenpunkt machen, der im Umfeld noch mehr Verkehrsbelastung, Lärm und Emissionen nach sich zieht.


* Unser Schätzwert für die Eilendorfer Straße, da das Verkehrsgutachten lange Zeit trotz Anfrage erst im August 2023 veröffentlicht wurde. Mit der Veröffentlichung offenbarte sich eine noch viel schlechtere Belastungsprognose!

Naturlandschaft mit Freunder Bach im Planungsgebiet der L221n.

Die Umweltverträglichkeitsstudie ist auf einem nahezu 20 Jahre alten Stand und berücksichtigt beim Klimaschutz nicht ausreichend die Richtlinien im Klimaschutzkonzept für die Stadt Aachen.

Ein wertvolles Naherholungsgebiet wird zerschnitten, die Heimat zum Teil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Gutachten zu Eingriffen in Natur und Landschaft und zu Artenschutzbelangen stehen aus.

NABU, BUND und LNU haben eine Stellungnahme veröffentlich, die sich deutlich gegen das Bauvorhaben ausspricht.

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Aachen soll bis 2030 klimaneutral sein.

Bei jeder Baumaßnahme soll demnach die Frage nach der Auswirkung auf das Klima gestellt werden. Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 erfordert in der Konsequenz ebenfalls, klima- und verkehrsbeeinflussende Maßnahmen dieser Größenordnung auf einen erneuten Prüfstand zu stellen.

Der Bau der L221n und des Autobahnanschlusses Eilendorf führt zu einer zusätzlichen Versiegelung von rund 125.000 m² Boden für ca. 3 km Straße, mit irreversiblen Konsequenzen für das Stadtklima und die Menschen in Aachen und Stolberg.

Derzeit werden die nationalen Ziele im Verkehrsektor nicht erreicht und damit auch die internationalen Zusagen nicht eingehalten. Umweltorganisationen fordern daher berechtigterweise einen Stopp des Baus neuer Autobahnen und Bundestraßen und regen zur Gestaltung nachhaltiger, zukunftsorientierter Mobilität an, welche Natur- und Klimaschutz berücksichtigt. (siehe z.B. BUND)

Aus diesen Gründen fordern wir, dass die Notwendigkeit des Bauvorhabens kritisch geprüft und aufgrund der geänderten Voraussetzungen neu entschieden wird.

  • Die Entlastung von Debyestraße und Trierer Straße wird erkauft durch eine Mehrbelastung der angrenzenden Wohngebiete.
  • Bereits umgesetzte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden zunichte gemacht: Freunder Straße, Buschmühle, Sebastianusstaße und Eilendorfer Straße.
  • Die Projektbezeichnung „Ortsumgehung Eilendorf“ ist irreführend: Nur ein kleiner Teil der Von-Coels-Straße wird entlastet.
  • Zusätzlicher Verkehr durch den geplanten Railport Stolberg wird nicht berücksichtigt.
  • Ein wertvolles Naherholungsgebiet wird zerschnitten; der Erhalt der Wiesenlandschaft durch landwirtschaftliche Nutzung wird infrage gestellt.
  • Die Flächenversiegelung stört die Frischluftströme in Richtung Stadtzentrum und birgt Gefahren bei Starkregen.
  • Die 18 Jahre alte Umweltverträglichkeitsstudie (2005) berücksichtigt nicht das Konzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels der Stadt Aachen (2014) sowie des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK 2020).
Quellen
Weitere Informationen

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